name: bfsg-tatbestand-beweis-und-belege description: "BFSG: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage. Liefert ein belastbares Arbeitsprodukt mit Rückfragen, Normencheck und nächstem Schritt."
BFSG: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: BFSG; WCAG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Spezialwissen: BFSG: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
- Normen-/Quellenanker: BFSG, BFSGV, BITV, EN, WCAG.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld BFSG prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Tatbestandsstruktur BFSG-Verstoß
Wirtschaftsakteur-Pflicht ist verletzt, wenn:
- Produkt / Dienstleistung im Anwendungsbereich (§ 1 Abs. 2/3 BFSG)
- Inverkehrbringen / Erbringen nach 28.06.2025 (§ 38 BFSG; Übergangsregelungen beachten)
- Anforderungen Anhang 1 BFSGV nicht erfüllt und keine Ausnahme nach § 16 (grundlegende Veränderung), § 17 (unverhältnismäßige Belastung) oder § 3 Nr. 17 (Kleinstunternehmen für Dienstleistung) greift
- Konformitätsvermutung nach harmonisierter Norm EN 301 549 nicht in Anspruch genommen
Beweisthemen
- Konformitätsvermutung: Wer die Vermutung in Anspruch nimmt, muss die Anwendung der harmonisierten Norm und das Ergebnis dokumentieren (technische Dokumentation § 6 BFSG, Anhang 2 BFSGV).
- Unverhältnismäßige Belastung (§ 17): Bewertung in Anlehnung an Anhang 4 BFSGV — Verhältnis Kosten/Nutzen, Größe des Unternehmens, geschätzte Inanspruchnahme durch Menschen mit Behinderung. Dokumentationspflicht vor dem Inverkehrbringen.
- Wesentliche Veränderung (§ 16): dokumentieren, welches Wesensmerkmal betroffen wäre.
Beleglage in Audit-Berichten
- Screenshot mit URL, Datum und Uhrzeit
- DOM-Auszug der betroffenen Stelle
- WCAG-Erfolgskriterium und EN-301-549-Klausel
- Reproduktionsschritt (Browser, Hilfstechnologie, Version)
- Erwartetes Verhalten und Soll-Zustand
Trade-off
"Unverhältnismäßige Belastung" wird von Marktüberwachungsbehörden eng ausgelegt; pauschale Berufung ohne dokumentierte Bewertung ist im Klage- und Bußgeldverfahren nicht tragfähig. Die Bewertung ist alle 5 Jahre, bei wesentlichen Änderungen oder auf Verlangen der Marktüberwachung zu überprüfen.