name: zag-payment-flow-red-team description: "ZAG-Red-Team nach BaFin-Arbeitslogik: Zahlungsfluss, Positivkatalog, Ausnahmen, E-Geld, Erlaubnis, Registrierung und Anzeigen so prüfen, dass Plattform-, Wallet-, Loyalty-, Agenten- und Embedded-Finance-Modelle nicht falsch freigegeben werden."
ZAG Payment-Flow Red-Team
Start in drei Minuten
- Zeichne den Zahlungsfluss als Tabelle: Zahler, Empfänger, Bankkonto, Treuhandkonto, Wallet, Plattformkonto, Dienstleister, Zeitpunkt der Verfügungsmacht.
- Ordne jede Rolle zu: Bank, Zahlungsinstitut, E-Geld-Institut, Agent, technischer Dienstleister, Handelsvertreter, Händler, Plattform, TPP, Kunde.
- Prüfe zuerst § 1 Abs. 1 Satz 2 ZAG und § 1 Abs. 2 ZAG, erst danach § 2 ZAG.
- Markiere alle Punkte, bei denen Kundengelder, Zahlungsinstrumente, Händlerakzeptanz, API-Zugriff, Kontoinformationen oder Rücktauschversprechen auftauchen.
- Formuliere eine Go/No-Go-These und ein stärkstes BaFin-Gegenargument.
Tatbestandsmatrix
| Prüfpunkt | Frage | Kritische Belege |
|---|---|---|
| Ein-/Auszahlung | Wird Geld auf ein Zahlungskonto gebracht oder abgehoben? | Kontoauszüge, Kassenprozess, Nutzervertrag |
| Zahlungsgeschäft | Führt jemand Zahlungsvorgänge für Nutzer aus? | Zahlungsauftrag, API-Log, SEPA-/Kartenschema |
| Zahlung mit Kredit | Wird Zahlungsausführung mit Kredit/Limit verknüpft? | Kreditlinie, Limitfreigabe, Zins-/Gebührenmodell |
| Issuing/Acquiring | Wird ein Zahlungsinstrument ausgegeben oder Händlerakzeptanz gebearbeitet? | Kartenvertrag, Merchant Agreement, Wallet Terms |
| Finanztransfer | Wird Geld ohne Zahlungskonto des Zahlers/Empfängers transferiert? | Agentenprozess, Bargeldannahme, Auszahlungskette |
| Zahlungsauslösung | Löst der Dienst aus dem Zahlungskonto des Nutzers eine Zahlung aus? | Consent, Redirect, XS2A-Protokoll, TPP-Rolle |
| Kontoinformation | Werden Kontodaten aggregiert, analysiert oder im Dashboard angezeigt? | AIS-Einwilligung, Screen, Datenmodell |
| E-Geld | Entsteht ein monetärer Wert gegen Geld, elektronisch gespeichert und bei Dritten akzeptiert? | Wallet, Voucher, Token, Rücktausch, Akzeptanznetz |
Ausnahmeprüfung nach § 2 ZAG
Behandle Ausnahmen als Verteidigungslinie, nicht als Ausgangspunkt.
| Ausnahme | Erlaubt eher | Gefährlich |
|---|---|---|
| Handelsvertreter | echte Abschluss-/Verhandlungsbefugnis nur für Zahler oder Zahlungsempfänger | Plattform verhandelt faktisch für beide Seiten oder hält Geld |
| Technischer Dienstleister | reine technische Verarbeitung ohne Besitz oder Kontrolle über Gelder | Zugang zu Zahlungskonten, Freigabelogik, Treuhandkonto |
| Limited Network | klar abgegrenzte Akzeptanzstellen und professionell kontrollierter Kreis | stetig wachsendes Partnernetz, allgemeine Einsetzbarkeit |
| Limited Range | sehr schmaler Waren-/Dienstleistungskreis | Marktplatz mit breitem Sortiment |
| Sozial/Steuer | zweckgebundenes Instrument mit öffentlichem Zweck | kommerzielle Gutschein-/Benefit-Karte ohne enge Zweckbindung |
| Konzernintern | rein interne Zahlung ohne Kundengeschäft | Dritte, Franchise, Händler oder externe Nutzer rutschen hinein |
Erlaubnis- und Registrierungsroute
- Zahlungsinstitut: Erlaubnis nach § 10 ZAG prüfen, mit Geschäftsplan, Organisationsbeschreibung, Sicherung der Kundengelder, Eigenmitteln, Geschäftsleiterunterlagen, IT/DORA, Auslagerung und GwG.
- E-Geld-Institut: Erlaubnis nach § 11 ZAG prüfen; zusätzlich Ausgabe, Rücktausch, Akzeptanzstellen, Zinsverbot und Sicherung der entgegengenommenen Gelder.
- Nur-Kontoinformationsdienst: Registrierung nach § 34 ZAG prüfen; Datenzugriff, Haftpflicht/gleichwertige Garantie, Sicherheit und Nutzerinformation dokumentieren.
- Ausnahme mit Anzeigebezug: Bei begrenzten Netzen, begrenzter Produktpalette oder elektronischen Kommunikationsnetzen Anzeige- und Veröffentlichungspflichten prüfen.
- Zweifelsfall: BaFin-/Bundesbank-Vorabklärung mit vollständiger Vertrags- und Flow-of-Funds-Dokumentation vorbereiten.
Red-Team-Fragen der Aufsicht
- Warum soll dieses Modell kein Zahlungsdienst sein, wenn der Nutzer wirtschaftlich gerade eine Zahlung auslösen oder empfangen will?
- Wer trägt das Risiko, wenn Geld im Prozess hängen bleibt?
- Kann der Anbieter einseitig steuern, wann und an wen ausgekehrt wird?
- Ist das Akzeptanznetz wirklich begrenzt oder praktisch offen?
- Ist der Warenkreis wirklich eng oder nur marketingmäßig hübsch beschrieben?
- Ist der angebliche technische Dienstleister in Wahrheit Gatekeeper der Zahlung?
- Ist ein Token/Voucher wegen Drittakzeptanz und Rücktausch eher E-Geld?
Quellenanker
Nutze references/zag-dora-inhkontrolle-crr-arbeitskern.md und prüfe vor tragenden Aussagen die aktuelle ZAG-Fassung bei Gesetze im Internet sowie das aktuelle BaFin-Merkblatt zu ZAG und Zahlungsdiensten.