name: kreditwesengesetz-erlaubnis-inhaberkontrolle description: "KWG-Erlaubnis, Erlaubniserweiterung, Inhaberkontrolle und qualifizierte Beteiligung prüfen: Geschäftsmodell, Schwellen, Anzeige, Fit-and-Proper und BaFin-Erwartungen strukturieren im Bank-Rechtsabteilung."
KWG-Erlaubnis und Inhaberkontrolle
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 305-310, AGBG (alt), EuGH zu Klauseltransparenz (z. B. C-26/13, C-186/16), VerbrG; StaRUG §§ 1, 29, 31, 39, 49-55, 84, 102, IDW S 6, IDW S 11, InsO § 270 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Worum es geht
Analysiere, ob ein Geschäftsmodell einer KWG-Erlaubnis bedarf, welche Tatbestandsmerkmale einschlägig sind und welche Inhaberkontrollverfahren bei qualifizierten Beteiligungen ablaufen. Die Normenstruktur folgt § 1 KWG (Tatbestände), § 32 KWG (Erlaubnispflicht) und § 2c KWG (Inhaberkontrolle). Fit-and-Proper-Anforderungen für Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane sind eingebettet.
Kernnormen
- § 1 Abs. 1 KWG – abschließender Katalog der Bankgeschäfte (Nr. 1–12): Einlagengeschäft, Kreditgeschäft, Diskontgeschäft, Finanzkommissionsgeschäft u.a.; Abs. 1a: Finanzdienstleistungen (Nr. 1–11)
- § 32 KWG – Erlaubnispflicht: schriftlicher Antrag, Inhalt des Geschäftsplans, BaFin-Entscheidungsfrist (12 Monate bei vollständigem Antrag)
- § 33 KWG – Versagungsgründe: Abs. 1 Nr. 1 (Anfangskapital), Nr. 2 (Zuverlässigkeit), Nr. 3 (Eignung), Nr. 4 (Geschäftsplan), Abs. 2 (Inhaberkontrolle)
- § 2c KWG – Inhaberkontrolle bei qualifizierten Beteiligungen: Schwellen 10 %, 20 %, 30 %, 50 % oder Mehrheitsbeteiligung; Anzeigepflicht Erwerb und Veräußerung; BaFin-Untersagungsrecht; Abs. 1b Fristen
- § 24 KWG – Anzeigepflichten: Abs. 1 Nr. 1 (Organbestellung), Nr. 11 (qualifizierte Beteiligung), Nr. 12 (Unterschreiten 10 %); AnzV-Formulare
- § 25c KWG – Fit-and-Proper Geschäftsleiter: Abs. 1 Zuverlässigkeit und Sachkunde, Abs. 2 Zeitbudget (Vollzeitäquivalent), Abs. 4 Abs. 4a Doppelmandate
- § 35 KWG – Aufhebung der Erlaubnis: Abs. 1 (Antrag), Abs. 2 (Amts-wegen bei dauerhafter Nichtausübung, Versagungsgründen, Insolvenz)
- § 36 KWG – Abberufung von Geschäftsleitern durch BaFin bei dauerhafter Ungeeignetheit oder Unzuverlässigkeit
Prüfschritte
- Tatbestandssubsumtion (§ 1 Abs. 1 und 1a KWG): Welches Bankgeschäft oder welche Finanzdienstleistung liegt vor? Greift eine Ausnahme (§ 2 KWG Konzernprivileg, Nebenleistung)?
- Anfangskapital (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG, CRD-V-Verweis): Mindestkapital je Institutstyp ermitteln; für Kredit-Institute gemäß § 10 Abs. 1 KWG i.V.m. CRR Art. 92.
- Geschäftsplan (§ 32 Abs. 1 Satz 2 KWG): Drei-Jahres-Plan, IT-Konzept, Organisationsplan, Angaben zu Inhabern, Auslagerungen.
- Inhaberkontrolle (§ 2c KWG, InhKontrollV): Schwellenwert berechnen, Absichtsanzeige vorbereiten, Fristen wahren (BaFin 60 Werktage), Verlängerungsoption prüfen.
- Fit-and-Proper (§ 25c KWG, EBA/GL/2021/06): Lebenslauf, Selbstauskunft, Führungszeugnis, Zeitbudget-Nachweis für jeden Geschäftsleiter.
- Erlaubnisantrag einreichen (§ 32 KWG): vollständige Unterlagen an BaFin per MVPportal; 12-Monatsfrist läuft ab Vollständigkeit.
- Versagungsrisiko (§ 33 KWG): Prüfe alle Versagungsgründe vorab; unvollständiger Antrag hemmt Fristlauf.
Typische Fallkonstellationen
- FinTech-Gründung plant Einlagen: § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG Erlaubnispflicht, § 32 KWG Antrag, Mindestkapital 5 Mio. Euro (CRD V)
- Gesellschafter-Einstieg bei 15 %: § 2c KWG Inhaberkontrolle, Anzeigepflicht vor Vollzug, InhKontrollV-Formular
- Erweiterung Erlaubnis (neues Kreditgeschäft): § 32 KWG Erweiterungsantrag, § 33 Nr. 4 (Geschäftsplan), BaFin-Abstimmung
- Abberufungsverlangen BaFin: § 36 KWG, vorherige Anhörung, aufschiebende Wirkung nur bei Antrag
- Unterschreiten 10 %-Schwelle: § 24 Abs. 1 Nr. 12 KWG Anzeige nachträglich, AnzV § 18