name: zeugnisart-erkennung description: "Unterscheidet qualifiziertes Endzeugnis einfaches Zeugnis Zwischenzeugnis und Ausbildungszeugnis am Beginn jeder Analyse. Anwendungsfall Zeugnis liegt vor und muss bevor Analyse startet der richtigen Zeugnisart zugeordnet werden. Normen Paragraf 109 GewO qualifiziertes vs. einfaches Zeugnis Paragraf 16 BBiG Ausbildungszeugnis. Prüfraster Inhalt Zeitbezug Position Stichtag Ausstellungsanlass. Output Zeugnisart-Klassifikation mit Erlauterungen zu Inhalt Erwartungshaltung und Interpretationsrahmen für alle Folge-Skills. Abgrenzung zu zeugnis-überblick-extraktion (Kopfdaten) und notenrelevante-saetze-identifizieren."
Zeugnisart-Erkennung
Fachlicher Anker
- Normen: Paragrafen 611a, Paragrafen 1, Paragrafen 14.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Geheimcode-Regeln
| Zeugnisart | Mindest- und Erwartungsbausteine | Fehlende Bausteine |
|---|---|---|
| Einfaches Zeugnis | Art und Dauer der Tätigkeit | Keine Leistungsaussage erwartet |
| Qualifiziertes Endzeugnis | Art, Dauer, Leistung, Verhalten, Schlussformel | Rotes Signal |
| Zwischenzeugnis | Art, Dauer, Leistung, Verhalten (Präsens) | Kein Enddatum, keine Verabschiedung OK |
| Ausbildungszeugnis | Lernleistung, Berufsschule, Verhalten, Praxis | Nach BBiG-Maßstab |
| Führungskraft (qualifiziert) | Plus Führung, Strategie, Repräsentation | Fehlen = Orange/Rot |
Beispiele
Beispiel 1 – Korrekte Zeugnisart-Erkennung: "Wir stellen dieses Zeugnis auf eigenen Wunsch aus" + kein Enddatum → Zwischenzeugnis auf Wunsch des Arbeitnehmers.
Beispiel 2 – Einfaches Zeugnis korrekt interpretiert: Zeugnis ohne jede Leistungsbeurteilung und ohne Verhaltensabschnitt, aber mit explizitem Hinweis "einfaches Zeugnis" oder keine Bewertungsformulierungen — nicht als Abwertung zu lesen.
Beispiel 3 – Fehlendes Verhalten bei Endzeugnis (Orange): Qualifiziertes Zeugnis mit Leistungsbeurteilung, aber ohne Verhaltensabschnitt gegenüber Kollegen/Kunden — Auslassung ist auffällig.
Beispiel 4 – Ausbildungszeugnis ohne Berufsschulangabe (Orange): Bei einem BBiG-Zeugnis fehlt die Beurteilung des schulischen Teils komplett, obwohl Schule und Betrieb im Sachverhalt eine tragende Rolle spielen — erwarteter Baustein fehlt.
Rechtliche Einordnung und Normen
- Paragraf 109 GewO — Anspruch auf qualifiziertes wohlwollendes Zeugnis
- Paragraf 109 Abs. 2 GewO — Klarheits- und Wahrheitspflicht; kodierte Negativaussagen unzulässig
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.