name: output-waehlen description: "Output-Wahl für Arbeitszeugnis-Analyse: stimmt Adressat (Mandant/Arbeitnehmer, Arbeitgeber/HR, Vorgesetzte), Frist (BAG 5.7.2018 – 9 AZR 244/17 Anspruch entstehung) und Form auf den Zweck ab — typische Outputs: Notenmatrix, Geheimcode-Befund, Berichtigungsklage."
Output wählen
Einsatzlage
Diese Output-Weiche für Arbeitszeugnis Analyse entscheidet, ob Memo, Antrag, Schriftsatz, Tabelle, Risikoampel, Fragenliste oder Mandantenbrief der richtige nächste Schritt ist.
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Arbeitsweg
- Ergebnistyp bestimmen: Schriftsatz an Mandant, Gegner, zuständiges Gericht oder Behörde, etwaige Sachverständige oder beauftragte Stellen, Mandantenmemo, Risikobericht, Vertragsentwurf, Entscheidungsvorlage, Behörden-Stellungnahme — was braucht der Mandant wirklich?
- Pflichtformate festlegen: Tenor / Antrag / Begründung (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis); konkrete Norm-Pinpoints im Arbeitszeugnis Analyse (die einschlägigen Normen des Fachgebiets live über gesetze-im-internet.de und dejure.org prüfen) einarbeiten.
- Adressat-Klarheit: Sprache, Detailtiefe und juristische Vorbildung des Empfängers berücksichtigen; bei Mandant ohne Vorbildung Klartext-Zusammenfassung voranstellen.
- Beweis- und Anlagenstruktur planen (chronologisch, thematisch, K- und B-Anlagen); Bezugnahmen sauber kennzeichnen.
- Quellenfußnoten und Zitierweise sichern; offene Punkte und Annahmen explizit als solche kennzeichnen.
Qualitätsanker
- Normen und Rechtsprechung nach
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbehandeln. - Wenn eine Spezialfrage sichtbar wird, den passenden Skill nennen und kurz erklären, warum genau dieser Arbeitsgang passt.
- Bei Zeitdruck zuerst Frist, Zuständigkeit, Form und Beweislast sichern.
Leitentscheidungs-Anker (vollstaendige BAG-Linie)
Diese Entscheidungen sind als Sucheinstieg gepflegt. Vor jeder Verwendung in Schriftsatz, Memo oder Mandantenbrief: konkrete Entscheidung in der freien Quelle (
bundesarbeitsgericht.de,dejure.org, Rechtsprechungsportal des Bundes) live verifizieren - Datum, Aktenzeichen, Randnummer, Fortgeltung.
| Entscheidung | Tragende Aussage | Freie Quelle |
|---|---|---|
| BAG, Urt. v. 14.10.2003 - 9 AZR 12/03 | Zur vollen Zufriedenheit bescheinigt durchschnittliche Leistung (Note 3); Beweislast für bessere Note beim Arbeitnehmer, für schlechtere beim Arbeitgeber. | bundesarbeitsgericht.de / dejure.org |
| BAG, Urt. v. 18.11.2014 - 9 AZR 584/13 | "Befriedigend" als Mitte der Skala; Arbeitnehmer traegt Beweislast für bessere Note; Branchenueblichkeit guter Noten verschiebt die Beweislast nicht. | bundesarbeitsgericht.de / dejure.org |
| BAG, Urt. v. 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 | Beginn der staendigen Linie: kein Anspruch auf Schlussformel mit Dank und guten Wuenschen; Fehlen kein unzulaessiges Geheimzeichen. | bundesarbeitsgericht.de / dejure.org |
| BAG, Urt. v. 11.12.2012 - 9 AZR 227/11 | Kein Anspruch auf Dank/Wuensche; bei unzufriedener Mandantschaft mit erteilter Schlussformel ist nur ein Zeugnis OHNE Schlussformel einklagbar - keine Umformulierung. | bundesarbeitsgericht.de / dejure.org |
| BAG, Urt. v. 25.01.2022 - 9 AZR 146/21 | Bestaetigung der Linie; Abwaegung mit Meinungsfreiheit des Arbeitgebers (Art. 5 I GG). | bundesarbeitsgericht.de / dejure.org |
| BAG, Urt. v. 06.06.2023 - 9 AZR 272/22 | Massregelungsverbot $ 612a BGB: eine einmal erteilte Dankes-/Wunschformel darf nicht in spaeterer Fassung gestrichen werden, nur weil der Arbeitnehmer berechtigte Änderungswuensche geltend gemacht hat. | bundesarbeitsgericht.de / dejure.org |
| BAG, Urt. v. 21.06.2005 - 9 AZR 352/04 | Gebot der Zeugnisklarheit ($ 109 II GewO): massgeblich ist der objektive Empfaengerhorizont, nicht die Absicht des Arbeitgebers. "Kennen gelernt" allein ist kein Geheimcode. | bundesarbeitsgericht.de / dejure.org |
| BAG, Urt. v. 15.11.2011 - 9 AZR 386/10 | Bestaetigung: "kennen gelernt" ist allein und losgeloest vom uebrigen Zeugnisinhalt kein unzulaessiger Geheimcode; Werturteile-Spielraum mit Grenze Zeugniswahrheit/-klarheit. | bundesarbeitsgericht.de / dejure.org |
| BAG, Urt. v. 21.09.1999 - 9 AZR 893/98 | Aeussere Form: zweimaliges Falten zulässig, wenn Original kopierfaehig bleibt und Knicke nicht durchschlagen. Wer mit Maschinenname unterzeichnet, muss eigenhaendig unterschreiben. | bundesarbeitsgericht.de / dejure.org |
| BAG, Urt. v. 27.04.2021 - 9 AZR 262/20 | Tabellarische Ankreuz-/Schulnotenformulare erfuellen $ 109 GewO regelmaessig nicht - individuelle Hervorhebung verlangt Fliesstext. | bundesarbeitsgericht.de / dejure.org |
| LAG Hamm, Beschl. v. 14.11.2016 - 12 Ta 475/16 | Ironisch überzogenes Lob ist unzulaessig; Arbeitnehmer hat Anspruch auf geschaeftsuebliche Unterschrift des Ausstellers; quer-laufende Unterschrift weckt Zweifel an Ernsthaftigkeit. | nrwe.de / justiz.nrw.de |
| ArbG Kiel, Urt. v. 18.04.2013 - 5 Ca 80 b/13 | In die Unterschrift eingearbeiteter Smiley mit herabgezogenen Mundwinkeln ist ein unzulaessiges Geheimzeichen ($ 109 II 2 GewO). | frei publiziert / dejure-Suche |
| BAG, Beschl. v. 07.05.2026 - 8 AZB 25/25 | Im gerichtlichen Vergleich übernommene Pflicht, Zeugnis nach dem ENTWURF des Arbeitnehmers zu erteilen mit Abweichungs-Vorbehalt aus wichtigem Grund, hat vollstreckungsfaehigen Inhalt. | bundesarbeitsgericht.de / dejure.org (vor Schriftsatzverwendung live verifizieren - Entscheidung aus 2026) |
| BAG, Urt. v. 08.03.1995 - 5 AZR 848/93 | Zeugniserteilung ist Holschuld ($ 269 BGB): Arbeitnehmer holt im Betrieb ab; nur ausnahmsweise (Unzumutbarkeit, $ 242 BGB) Schickschuld. | bundesarbeitsgericht.de / dejure.org |
HR-Gegenpruefung (Arbeitgeberseite)
Wenn ein Entwurf vor Erteilung geprueft werden soll (HR, Geschäftsführung, Kanzlei auf Arbeitgeberseite):
1. Einschaetzungsmatrix wie ueblich - aber mit Blickrichtung: Welche
Formulierung liest ein kundiger Empfaenger schlechter als gemeint?
2. Unbeabsichtigte Codes markieren und neutral umformulieren.
3. Klarheits-Check nach $ 109 II GewO und BAG 9 AZR 352/04 / 386/10:
keine mehrdeutigen, ironischen oder überzogenen Formulierungen
(LAG Hamm 12 Ta 475/16).
4. Formalia-Check: Fliesstext (BAG 9 AZR 262/20 verbietet Ankreuzschemata),
Unterschrift durch genannte Person (BAG 9 AZR 893/98), keine
elektronische Form ($ 109 III GewO).
5. Konsistenz: Hauptformel, Einzelsaetze, Schlussformel auf derselben
Notenstufe? Drift vermeiden, bevor sie entsteht.
Ziel: ein Zeugnis, das wohlwollend, wahr und unangreifbar ist - was heute sauber formuliert ist, muss morgen nicht berichtigt werden.