name: anlagen-stempel-und-deckblattlogik description: "Legt fest, wie Anlagenstempel, Konvolutdeckblätter, Unteranlagen und Seiten-/Dokumentbezeichnungen aussehen müssen, damit Gericht und Gegner nicht suchen müssen."
Stempel- und Deckblattlogik
Normenanker
Arbeitsfokus: Stempel- und Deckblattlogik. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
§ 130 Nr. 6 ZPO— Schriftsatzanforderungen.§ 130a Abs. 1 ZPO— elektronisches Dokument.§ 131 Abs. 1 ZPO— Beifügung von Abschriften/Anlagen.§ 133 Abs. 1 ZPO— Abschriften für Zustellung.§ 138 Abs. 1 ZPO— Tatsachenvortrag.§ 253 Abs. 2 ZPO— Klageinhalt.§ 299 Abs. 1 ZPO— Akteneinsicht.§ 371 Abs. 1 ZPO— Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Mindestinput
- Nummernkreis.
- Liste Einzelanlagen und Konvolute.
- Vorgaben zu Stempelposition, Schrift und Seitenstempel.
Arbeitsablauf
- Entscheide Stempel nur Seite 1 oder jede Seite.
- Entwirf Deckblatt für jedes Konvolut.
- Lege Unteranlagenlogik fest:
K12.1oderK12/1. - Prüfe Konsistenz zwischen Deckblatt, Dateiname, Anlagenverzeichnis und Schriftsatz.
- Erzeuge Korrekturanweisung für Assistenz oder Legal Tech.
Ausgabe
- Stempel-/Deckblatt-Spezifikation.
- Konvolutdeckblatttext.
- Korrekturliste für abweichende Stempel.
Typische Fehler, die du aktiv suchst
- Unklare Anlagenfunktion: Die Datei existiert, aber niemand sagt, welche Tatsache sie beweist.
- Nummerierung folgt dem Ordner, nicht dem Schriftsatz.
- Der Schriftsatz versteckt entscheidenden Vortrag in der Anlage.
- Dateiname, Stempel oder Anlagenverzeichnis widersprechen einander.
Anschluss-Skills
anlagen-zu-schriftsaetzenfür den Hauptworkflow.anlagen-qualitygate-finalcheckvor Versand.schriftsatz-anlagen-mappingfür Belegmatrix und Lückenliste.
Quellen- und Vorsichtsregel
Bei tragenden Aussagen zu Form, elektronischer Einreichung oder prozessualer Verwertbarkeit aktuelle amtliche Quellen prüfen: ZPO, BRAO, ERVV, ERVB und gerichtliche Hinweise. Keine BeckRS-/juris-/Literatur-Blindzitate. Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle nennen.