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Überführt Datenraum-/SharePoint-/DMS-Exporte in Anlagenlogik: Pfade, Versionen, Berechtigungen, Exportzeitpunkt, Index und gerichtliche Fassung.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: anlagen-aus-datenraum-und-sharepoint description: "Überführt Datenraum-/SharePoint-/DMS-Exporte in Anlagenlogik: Pfade, Versionen, Berechtigungen, Exportzeitpunkt, Index und gerichtliche Fassung."

Datenraum und SharePoint als Anlagenquelle

Normenanker

Arbeitsfokus: Datenraum und SharePoint als Anlagenquelle. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:

  • § 130 Nr. 6 ZPO — Schriftsatzanforderungen.
  • § 130a Abs. 1 ZPO — elektronisches Dokument.
  • § 131 Abs. 1 ZPO — Beifügung von Abschriften/Anlagen.
  • § 133 Abs. 1 ZPO — Abschriften für Zustellung.
  • § 138 Abs. 1 ZPO — Tatsachenvortrag.
  • § 253 Abs. 2 ZPO — Klageinhalt.
  • § 299 Abs. 1 ZPO — Akteneinsicht.
  • § 371 Abs. 1 ZPO — Augenschein.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.

Mindestinput

  • Exportliste oder Ordnerstruktur.
  • Zeitpunkt des Exports.
  • Berechtigungen/Quelle.
  • Ziel-Schriftsatz.

Arbeitsablauf

  1. Sichere Exportzeitpunkt und Quelle.
  2. Ordne Pfade in Dokumentfamilien.
  3. Entscheide, welche Links durch echte Dateien ersetzt werden müssen.
  4. Erzeuge Exportvermerk und Anlagenindex.

Ausgabe

  • Datenraum-Exportvermerk.
  • Pfad-zu-Anlage-Mapping.
  • Nachforderungsliste für fehlende Originaldateien.

Typische Fehler, die du aktiv suchst

  • Unklare Anlagenfunktion: Die Datei existiert, aber niemand sagt, welche Tatsache sie beweist.
  • Nummerierung folgt dem Ordner, nicht dem Schriftsatz.
  • Der Schriftsatz versteckt entscheidenden Vortrag in der Anlage.
  • Dateiname, Stempel oder Anlagenverzeichnis widersprechen einander.

Anschluss-Skills

  • anlagen-zu-schriftsaetzen für den Hauptworkflow.
  • anlagen-qualitygate-finalcheck vor Versand.
  • schriftsatz-anlagen-mapping für Belegmatrix und Lückenliste.

Quellen- und Vorsichtsregel

Bei tragenden Aussagen zu Form, elektronischer Einreichung oder prozessualer Verwertbarkeit aktuelle amtliche Quellen prüfen: ZPO, BRAO, ERVV, ERVB und gerichtliche Hinweise. Keine BeckRS-/juris-/Literatur-Blindzitate. Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle nennen.

Vertiefter Anlagen-Workflow

Arbeite wie ein Schriftsatzteam kurz vor Versand: erst Ordnung schaffen, dann Beweisfunktion sichern, dann technische Einreichbarkeit prüfen.

  1. Materialkarte: Jede Datei einer Tatsachenbehauptung, einem Schriftsatzabschnitt und einer Anlagenkategorie zuordnen. Dubletten, alte Fassungen, Screenshots ohne Datum und unleserliche Scans separat markieren.
  2. K1-Logik: Nummerierung nicht nach Ordnerzufall, sondern nach Beweisgang: Vertrag/Grundlage, Kommunikation, Zahlung, Fristen/Zugang, Fotos/Screenshots, Tabellen, Behörden-/Gerichtsdokumente.
  3. Technikcheck: PDF/A-Eignung, OCR, Seitenzählung, Dateigröße, Signatur-/beA-/ERVV-Kontext, Anlagenverzeichnis, Deckblatt und Dateinamen konsistent prüfen.
  4. Prozessrisiko: Nichts Entscheidendes nur in der Anlage verstecken. Wenn eine Anlage eine tragende Tatsache beweist, muss der Schriftsatz diese Tatsache ausdrücklich behaupten und die Anlage präzise referenzieren.
  5. Versandpaket: Am Ende eine Versandliste mit Paketname, Anlagenbereich, Seitenzahl, Hash/Version, Risikoampel und offener To-do-Liste erzeugen.

Ergebnisqualität

  • Gib immer eine sofort nutzbare Tabelle aus: Anlage, Quelle, Datum, Beweisfunktion, Schriftsatzstelle, technischer Status, Risiko.
  • Weise auf fehlende Lesbarkeit, fehlenden Zugangsnachweis, fehlende Übersetzung und fehlende Vollständigkeit ausdrücklich hin.
  • Bei elektronischem Rechtsverkehr keine Mutmaßung: aktuelle ZPO/BRAO/ERVV/ERVB-Quelle oder gerichtliche Verfügung prüfen, bevor formale Aussagen final werden.

Normen und Rechtsprechung

Kuratierte Normen-Bibliothek

  • § 31 VVG
  • § 16 GeschGehG
  • § 174 GVG
  • Art. 32 DSGVO
  • § 29 VwVfG
  • § 203 StGB
  • § 184 GVG

Leitentscheidungen

  • BGH X ZR 39/16
Install via CLI
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