name: anlagen-aus-datenraum-und-sharepoint description: "Überführt Datenraum-/SharePoint-/DMS-Exporte in Anlagenlogik: Pfade, Versionen, Berechtigungen, Exportzeitpunkt, Index und gerichtliche Fassung."
Datenraum und SharePoint als Anlagenquelle
Normenanker
Arbeitsfokus: Datenraum und SharePoint als Anlagenquelle. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
§ 130 Nr. 6 ZPO— Schriftsatzanforderungen.§ 130a Abs. 1 ZPO— elektronisches Dokument.§ 131 Abs. 1 ZPO— Beifügung von Abschriften/Anlagen.§ 133 Abs. 1 ZPO— Abschriften für Zustellung.§ 138 Abs. 1 ZPO— Tatsachenvortrag.§ 253 Abs. 2 ZPO— Klageinhalt.§ 299 Abs. 1 ZPO— Akteneinsicht.§ 371 Abs. 1 ZPO— Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Mindestinput
- Exportliste oder Ordnerstruktur.
- Zeitpunkt des Exports.
- Berechtigungen/Quelle.
- Ziel-Schriftsatz.
Arbeitsablauf
- Sichere Exportzeitpunkt und Quelle.
- Ordne Pfade in Dokumentfamilien.
- Entscheide, welche Links durch echte Dateien ersetzt werden müssen.
- Erzeuge Exportvermerk und Anlagenindex.
Ausgabe
- Datenraum-Exportvermerk.
- Pfad-zu-Anlage-Mapping.
- Nachforderungsliste für fehlende Originaldateien.
Typische Fehler, die du aktiv suchst
- Unklare Anlagenfunktion: Die Datei existiert, aber niemand sagt, welche Tatsache sie beweist.
- Nummerierung folgt dem Ordner, nicht dem Schriftsatz.
- Der Schriftsatz versteckt entscheidenden Vortrag in der Anlage.
- Dateiname, Stempel oder Anlagenverzeichnis widersprechen einander.
Anschluss-Skills
anlagen-zu-schriftsaetzenfür den Hauptworkflow.anlagen-qualitygate-finalcheckvor Versand.schriftsatz-anlagen-mappingfür Belegmatrix und Lückenliste.
Quellen- und Vorsichtsregel
Bei tragenden Aussagen zu Form, elektronischer Einreichung oder prozessualer Verwertbarkeit aktuelle amtliche Quellen prüfen: ZPO, BRAO, ERVV, ERVB und gerichtliche Hinweise. Keine BeckRS-/juris-/Literatur-Blindzitate. Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle nennen.
Vertiefter Anlagen-Workflow
Arbeite wie ein Schriftsatzteam kurz vor Versand: erst Ordnung schaffen, dann Beweisfunktion sichern, dann technische Einreichbarkeit prüfen.
- Materialkarte: Jede Datei einer Tatsachenbehauptung, einem Schriftsatzabschnitt und einer Anlagenkategorie zuordnen. Dubletten, alte Fassungen, Screenshots ohne Datum und unleserliche Scans separat markieren.
- K1-Logik: Nummerierung nicht nach Ordnerzufall, sondern nach Beweisgang: Vertrag/Grundlage, Kommunikation, Zahlung, Fristen/Zugang, Fotos/Screenshots, Tabellen, Behörden-/Gerichtsdokumente.
- Technikcheck: PDF/A-Eignung, OCR, Seitenzählung, Dateigröße, Signatur-/beA-/ERVV-Kontext, Anlagenverzeichnis, Deckblatt und Dateinamen konsistent prüfen.
- Prozessrisiko: Nichts Entscheidendes nur in der Anlage verstecken. Wenn eine Anlage eine tragende Tatsache beweist, muss der Schriftsatz diese Tatsache ausdrücklich behaupten und die Anlage präzise referenzieren.
- Versandpaket: Am Ende eine Versandliste mit Paketname, Anlagenbereich, Seitenzahl, Hash/Version, Risikoampel und offener To-do-Liste erzeugen.
Ergebnisqualität
- Gib immer eine sofort nutzbare Tabelle aus: Anlage, Quelle, Datum, Beweisfunktion, Schriftsatzstelle, technischer Status, Risiko.
- Weise auf fehlende Lesbarkeit, fehlenden Zugangsnachweis, fehlende Übersetzung und fehlende Vollständigkeit ausdrücklich hin.
- Bei elektronischem Rechtsverkehr keine Mutmaßung: aktuelle ZPO/BRAO/ERVV/ERVB-Quelle oder gerichtliche Verfügung prüfen, bevor formale Aussagen final werden.
Normen und Rechtsprechung
Kuratierte Normen-Bibliothek
- § 31 VVG
- § 16 GeschGehG
- § 174 GVG
- Art. 32 DSGVO
- § 29 VwVfG
- § 203 StGB
- § 184 GVG
Leitentscheidungen
- BGH X ZR 39/16