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Aktenauszug für ZPO-Verfahren erstellen: ordentliche Klage muendliche Verhandlung Berufung §§ 511 ff
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: StPO § 147 Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren auf Antrag, § 385 Abs. 3 Nebenkläger, ZPO § 299 jederzeit für Parteien, Bearbeitung i.d.R. 2-4 Wochen.
- Tragende Normen verifizieren: ZPO §§ 299, 299a, StPO §§ 147, 385, 406e, VwGO § 100, SGG § 120, FamFG § 13, BORA § 19 (Akteneinsicht), Aktenordnung (AktO), AnwGH-Bescheinigungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Anwalt, Geschäftsstelle, Verteidiger, Nebenklägervertreter, Beigeordneter, ggf. Sachverständiger.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Akteneinsichtsantrag, Aktenauszug (chronologisch), Aktenvermerk, Aktenspiegel, Beweismittelübersicht, Zeitachse, Vollmacht — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Aktenauszug für ZPO-Verfahren erstellen: ordentliche Klage muendliche Verhandlung Berufung §§ 511 ff. ZPO Revision §§ 542 ff. ZPO einstweilige Verfuegung §§ 935 ff. ZPO. Normen ZPO BGH-Leitsaetze. Prüfraster ZPO-Fristen Instanzenzug Besonderheiten. Output ZPO-spezifischer Aktenauszug. Abgrenzung zu arbeitsgerichtsverfahren-modus (ArbGG) und verwaltungsprozess-modus (VwGO).
Zivilprozess-Modus (ZPO)
Triage — kläre vor Aktivierung des Modus
- Ordentliches Klageverfahren, Berufung, Revision oder einstweilige Verfügung?
- Wurde das Urteil bereits zugestellt? (Berufungsfrist läuft — § 517 ZPO!)
- Liegt eine einstweilige Verfügung vor? (Vollziehungsfrist § 929 Abs. 2 ZPO — 1 Monat!)
- Ist Zulassung der Berufung oder Revision erforderlich?
- Wurden neue Angriffs- und Verteidigungsmittel in Berufungsinstanz eingeführt (§ 531 ZPO)?
Zentrale Normen
- §§ 271-276 ZPO — Klageerhebung, Zustellung, Klageerwiderungsfrist
- §§ 300-329 ZPO — Urteil (Entscheidungsreife, Teilurteil, Zwischenurteil, Verkündung)
- §§ 511-541 ZPO — Berufung (Zulässigkeit, Begründung, neue Angriffsmittel, Verwerfung)
- §§ 542-566 ZPO — Revision und Rechtsbeschwerde (Zulassung, Begründung)
- §§ 935-945a ZPO — Arrest und einstweilige Verfügung (Verfügungsanspruch, Verfügungsgrund)
- § 929 Abs. 2 ZPO — Vollziehungsfrist 1 Monat bei einstweiliger Verfügung
Rechtsprechung (BGH — Leitsätze ZPO-Verfahren)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Verfahrensarten im ZPO-Modus
Ordentliches Klageverfahren
Typischer Ablauf:
- Klageeingang beim Gericht
- Zustellung der Klageschrift (§ 271 ZPO)
- Klageerwiderungsfrist (§ 276 ZPO)
- Früher erster Termin oder schriftliches Vorverfahren (§ 272 ZPO)
- Schriftsatzwechsel (Replik / Duplik)
- Mündliche Verhandlung (§ 128 ZPO)
- Beweisaufnahme (§§ 355 ff. ZPO)
- Urteil (§§ 300 ff. ZPO)
Kritische Fristen:
| Frist | Norm | Dauer |
|---|---|---|
| Berufungsfrist | § 517 ZPO | 1 Monat ab Zustellung |
| Berufungsbegründungsfrist | § 520 Abs. 2 ZPO | 2 Monate ab Zustellung |
| Revisionsfrist | § 548 ZPO | 1 Monat ab Zustellung |
| Revisionsbegründungsfrist | § 551 ZPO | 2 Monate ab Zustellung |
Berufungsverfahren (§ 511 ff. ZPO)
Besonderheiten:
- Berufungssumme grundsätzlich EUR 600 (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO)
- Zulassung bei grundsätzlicher Bedeutung (§ 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO)
- Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel nur unter Voraussetzungen des § 531 ZPO
- Berufungsantrag muss bestimmten Mindestinhalt haben (§ 520 Abs. 3 ZPO)
Im Aktenauszug hervorheben:
- Datum des erstinstanzlichen Urteils
- Zustellungsdatum des Urteils (Fristbeginn!)
- Berufungsfrist und Begründungsfrist
- Berufungszulassungsfrage
Revisionsverfahren (§ 542 ff. ZPO)
Besonderheiten:
- Keine Tatsacheninstanz — nur Rechtskontrolle
- Grundsätzliche Bedeutung oder Divergenzrevision (§ 543 ZPO)
- Zulassung durch Berufungsgericht oder Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 ZPO)
Einstweilige Verfügung (§ 935 ff. ZPO)
Besondere Fristen und Besonderheiten:
- Vollziehungsfrist: 1 Monat ab Zustellung des Beschlusses an Antragsteller (§ 929 Abs. 2 ZPO)
- Zuleitung an Antragsgegner zur Vollziehung erforderlich
- Widerspruch des Antragsgegners (§ 924 ZPO)
- Abschlussschreiben nach Verfügung im Wettbewerbsrecht
Im Aktenauszug hervorheben:
- Vollziehungsfrist (absolut kritisch)
- Zustellungsdatum des Beschlusses
- Widerspruchsrecht und -frist
ZPO-spezifische Hinweise für den Aktenauszug
- Streitwert nach §§ 2 ff. ZPO i.V.m. §§ 3 ff. ZPO und § 48 GKG angeben
- Zuständigkeit (örtlich / sachlich / funktionell) kurz erwähnen
- Klageart (Leistungsklage / Feststellungsklage / Gestaltungsklage) benennen