name: fortlaufend-luecken-personenverzeichnis description: "Fortlaufend: Internationaler Bezug und Schnittstellen. Liefert ein belastbares Arbeitsprodukt mit Rückfragen, Normencheck und nächstem Schritt."
Fortlaufend: Internationaler Bezug und Schnittstellen
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: StPO § 147 Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren, § 199 Schlussvermerk, § 201 Erklärung 2 Wochen, § 273 Protokollierung sofort.
- Tragende Normen verifizieren: StPO §§ 147, 199, 200, 273 (Protokoll), 261, 264, 265, 267 (Beweiswürdigung/Urteil), 273 (HV-Protokoll), AktO, RiStBV Nr. 1, Akteneinsichtsrichtlinien — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Verteidiger, Mandant, Staatsanwaltschaft, Vorsitzender, Geschäftsstelle, Sachverständiger, Polizei.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Aktenspiegel (chronologisch und thematisch), Beweismittelübersicht, Vernehmungsprotokoll, Spurenakte, Beiakte, Telefonüberwachungsprotokoll, Gutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Spezialwissen: Fortlaufend: Internationaler Bezug und Schnittstellen
- Normen-/Quellenanker: einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Fortlaufend prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Strafakte-Internationaler Bezug Bausteine
- EuStA (Europaeische Staatsanwaltschaft - VO 2017/1939): zuständig für Straftaten gegen EU-Finanzinteressen (Mehrwertsteuerbetrug, EU-Subventionsbetrug, Korruption, Geldwaesche bei EU-Bezug); deutsches Recht anwendbar mit EU-Verfahrensanpassungen.
- Europaeische Ermittlungsanordnung (EEA) RL 2014/41/EU:
- Vereinfachte Beweiserhebung in anderen EU-Mitgliedstaaten.
- Anwendung statt klassische Rechtshilfe gemäß EuRhuebkAG.
- Akteneinsicht in EU-Bezug-Verfahren auch bezüglich EEA-Aufnahmen.
- Klassische Rechtshilfe (EuRhuebk, MLA-Abkommen):
- Vernehmungen im Ausland, Beweismittelbeschaffung.
- DE-Behörden über Justizministerium / GenStA.
- Auslieferungsverfahren:
- Europaeischer Haftbefehl (EuHbG / RB 2002/584/JI): schneller Verfahren in EU.
- IRG für Drittstaaten: klassische Auslieferung.
- Schengen-Informationssystem (SIS II): Ausschreibung zur Festnahme; deutsche Ermittlungsbehoerden haben direkten Zugriff.
- EU-Strafrechtspflege-Verfahren: RB 2008/675/JI (Beruecksichtigung Vorverurteilungen anderer EU-Mitgliedstaaten); RB 2008/909/JI (Vollstreckungsuebernahme freiheitsentziehender Sanktionen).
- DSGVO im Strafverfahren:
- Art. 6, 9, 23 DSGVO; spezialgesetzliche Bestimmungen StPO als lex specialis.
- Akteneinsichtsanspruch Geschaedigter nach DSGVO ggf. erweitert.
- EuGH Rsp. zu RL 2012/13/EU (Belehrungsrecht), RL 2013/48/EU (Anwaltszugang), RL 2016/343/EU (Unschuldsvermutung): direkt anwendbar bei nationaler Lueckenfuellung; staendige Rspr.
- Schnittstellen-Checkliste:
- Gehoert Beschuldigter / Geschaedigter zu EU-Mitgliedstaat?
- Wurden Beweismittel über EEA / Rechtshilfe beschafft?
- Liegen Auslandsvorstrafen vor? (Auslandsvorstrafenbruecke RB 2008/675/JI).
- Internationale Vorermittlungen Europol / Eurojust?
- Praxis-Tipp: Bei Auslandsvorstrafen Auszug aus dem Ausland anfordern über Verbindungsbeamte; bei Drittstaaten ggf. Notwendigkeit Übersetzung beglaubigter Form.