beziehungen-spezial-chronologie-ergaenzbar

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Beziehungen: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung im Plugin aktenaufbereiter strafrecht; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Strafrechts-Aktenaufbereiter: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: beziehungen-spezial-chronologie-ergaenzbar description: "Beziehungen: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung. Liefert ein belastbares Arbeitsprodukt mit Rückfragen, Normencheck und nächstem Schritt."

Beziehungen: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: StPO § 147 Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren, § 199 Schlussvermerk, § 201 Erklärung 2 Wochen, § 273 Protokollierung sofort.
  • Tragende Normen verifizieren: StPO §§ 147, 199, 200, 273 (Protokoll), 261, 264, 265, 267 (Beweiswürdigung/Urteil), 273 (HV-Protokoll), AktO, RiStBV Nr. 1, Akteneinsichtsrichtlinien — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Verteidiger, Mandant, Staatsanwaltschaft, Vorsitzender, Geschäftsstelle, Sachverständiger, Polizei.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Aktenspiegel (chronologisch und thematisch), Beweismittelübersicht, Vernehmungsprotokoll, Spurenakte, Beiakte, Telefonüberwachungsprotokoll, Gutachten — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Spezialwissen: Beziehungen: Zahlen, Schwellenwerte und Berechnung

  • Normen-/Quellenanker: einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.

Fallweichen

Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

  1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
  2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
  3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
  4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
  5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

Arbeitsworkflow

  1. Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
  2. Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Beziehungen prüfen.
  3. Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
  4. Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
  5. Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

Strafakte-Beziehungen-Matrix Bausteine

  • Beziehungsmatrix-Typen pro Strafsache:
  • Beschuldigter <-> Geschaedigte: Beziehungsart (Bekannte, Familie, Geschäftspartner, fremd); Bedeutung für Vorsatz / Motiv / Strafzumessung § 46 StGB.
  • Mitbeschuldigte untereinander: Mittaeterschaft § 25 II StGB vs. Beihilfe § 27 StGB vs. mittelbare Taeterschaft § 25 I 2 StGB.
  • Beschuldigter <-> Zeugen: Verwandtschaft (§ 52 StPO Zeugnisverweigerung), Bekanntschaft (Beeinflussungsrisiko).
  • Mitwirkende Bandenmitglieder § 244 I Nr. 2 StGB (Bandendiebstahl) / § 244a StGB (schwerer Bandendiebstahl) / § 263 V StGB (Bandenbetrug): Bandentatbestand erfuellt? Mindestens 3 Personen + auf fortgesetzte Begehung gerichtete Vereinbarung.
  • Bandentatbestand-Schwellenwerte (BGH-Linie):
  • Mindestens 3 Personen (Bandengruppe).
  • Vereinbarung auf fortgesetzte Begehung mehrerer selbständiger Taten.
  • Tat muss Bandentat sein (kein blosser Gelegenheitsverstoss).
  • Strafrahmen-Schwerpunkt: § 244 I Nr. 2 StGB (Bandendiebstahl) 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe; § 244a StGB (schwerer Bandendiebstahl) 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe; § 263 V StGB (Bandenbetrug) 1 bis 10 Jahre. § 244 Abs. 4 StGB ist demgegenueber Wohnungseinbruchsdiebstahl in dauerhaft genutzter Privatwohnung mit Strafrahmen 1 bis 10 Jahre und nicht Bandendelikt.
  • Mittaeterschafts-/Beihilfe-Abgrenzung:
  • Tatherrschaft + gemeinsamer Tatplan -> Mittaeter § 25 II.
  • Untergeordneter Tatbeitrag, Förderungswille -> Beihilfe § 27 StGB (Strafmilderung § 27 II 2 StGB).
  • Anstifter § 26 StGB: Bestimmen des Haupttaeters; Strafrahmen wie Haupttaeter.
  • Personenmatrix Vorlage:
    Nr Name Rolle Beziehung zu Bekl. Tatbeitrag Beweismittel Verteidigungsrelevanz
    1 A Beschuldigter - - Vernehmung -
    2 B Mitbeschuldigter Bekannter Tatherrschaft TKUe Mittaeter
    3 C Geschaedigte Geschäftsbeziehung - Aussage belastend
  • Tatumfang-/Schadens-Schwellen (Regelbeispiele):
  • § 243 StGB schwerer Diebstahl: insbes. gewerbsmaessig (regelmäßige Tat) + § 243 I Nr. 3 StGB Wohnungseinbruchsdiebstahl.
  • § 263 III StGB Betrug: insbesondere gewerbsmaessig / Vermögensverlust grosseren Ausmasses (regelmaessig ab 50.000 EUR; BGH-Linie).
  • § 244 I Nr. 2 StGB: bandenmäßiger Diebstahl.
  • Verbundene Verfahren § 4 StPO: gemeinsame Tat, gemeinsame Verhandlung; Trennung § 4 II StPO bei Interessenkollision.
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