name: agb-in-kapitalanlagen-effektenhandel description: "AGB im Kapitalanlage- und Effektenhandel. Skill klaert die AGB-rechtliche Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Wertpapiergeschaefte (Sonderbedingungen) der Spar- und Tagesgeldbedingungen sowie der Anforderungen aus MiFID II und WpHG. Liefert Prüfraster."
Agb In Kapitalanlagen Effektenhandel
Norm
- BGB §§ 305 bis 310, insbesondere Transparenz, Änderungsklauseln, Haftungsbegrenzung, Entgeltklauseln und einseitige Leistungsbestimmung.
- WpHG, MiFID II/MiFIR und Delegierte Rechtsakte für Geeignetheit, Angemessenheit, Best Execution, Kostentransparenz und Zuwendungen.
- BGB §§ 675c ff. nur bei Zahlungsdienste-/Kontoschnittstellen; DepotG/KWG/BaFin-Hinweise je nach Produkt und Anbieterrolle.
- Rechtsprechung zu Bankentgelten/Änderungsklauseln nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle zitieren.
Standardbedingungen
- Sonderbedingungen für Wertpapiergeschaefte Stand 01.01.2024.
- AGB der DZ Bank, Sparkassen, Privatbanken.
Klauseltypen
Anlageberatung
- Pflicht zur Geeignetheitspruefung (§ 64 WpHG).
- Geeignetheitserklaerung schriftlich.
- AGB dürfen Beratungs-/Dokumentationspflichten nicht durch pauschale "Kunde entscheidet allein"-Formeln entleeren.
Beratungsfreies Geschäft
- Sondervorschriften für Execution-Only.
- Product Governance, Zielmarkt, Warnhinweise und Kenntnisse/Erfahrungen sauber vom Beratungsverzicht trennen.
Ausfuehrungsbedingungen
- Best Execution (§ 82 WpHG).
- Ausführungsplätze, Weisungen, Teilausführungen, Handelsaussetzungen, Systemausfälle und Orderstreichungen konkret regeln.
Provisionen und Zuwendungen
- Offenlegungspflichten (§§ 70 WpHG).
- Retrozessionen, Kickbacks, Payment for Order Flow und Konzerninteressen als Transparenz- und Interessenkonfliktthema behandeln.
Prüfraster
- Anlageberatung oder beratungsfrei?
- Geeignetheitsdokumentation?
- Provisionsoffenlegung?
- AGB-Inhaltskontrolle?
- Orderprozess und App-Oberfläche identisch mit Klausellogik?
- Haftungsbegrenzung bei Systemausfall, Marktdatenfehler oder Handelsstopp wirksam?
- Produktfreigabe/Zielmarkt für komplexe Produkte dokumentiert?